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18.11.16 –

Der Fahrplan Kohleausstieg

"So wie es für den Atomausstieg einen gesellschaftlichen Konsens gab, so steht heute eine breite gesellschaftliche Mehrheit der Kohleverstromung kritisch gegenüber. Unser Fahrplan für den Kohleausstieg soll diese Mehrheitsmeinung festigen. Er zeigt, über welche konkreten Schritte und Maßnahmen wir uns mit allen AkteurInnen verständigen müssen. Abwarten war gestern. Handeln ist heute.

1. DIALOG ZUM KOHLEAUSSTIEG Zunächst gilt es, die gesellschaftlichen Kräfte für ein Ende der Kohle zusammenzuführen. Dazu werden wir das Gespräch mit Gewerkschaften, Industrie, Energiewirtschaft, Kommunen und Umweltverbänden suchen.

2. KOHLEAUSSTIEG BESCHLIESSEN Der Bundestag muss den Kohleausstieg beschließen. Das umfasst ein Verbot von neuen Kraftwerken, einen Ausstiegspfad, CO2-Minderungsziele sowie Monitoring und Haftung für die Rekultivierung der Tagebaue.

3. BEGLEITGREMIUM EINSETZEN Als Begleitgremium wird eine "Kommission Kohleausstieg" eingesetzt. Sie dient dazu, jahrelange Grundsatzkonflikte zu vermeiden und für eine klarePerspektive aller Beteiligten zu sorgen.

4. KEINE NEUEN TAGEBAUE Grundlage für den Ausstieg ist, dass keine neuen Tagebaue mehr erschlossen werden. Daher wollen wir neue Tagebaue sowie Enteignungen und Umsiedlungen im Bergrecht verbieten.

5. CO2-BUDGETS FÜR FOSSILE KRAFTWERKE Wir wollen CO2-Budgets für fossile Kraftwerke festlegen, um schrittweise und planbar sowie analog zu den Klimazielen Kohlekraftwerke vom Netz zu nehmen.

6. UMWELT- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Das Immissionsschutzrecht muss novelliert werden, um die Einhaltung von Grenzwerten für krebserzeugende Stoffe zu gewährleisten und strengere Grenzwerte für Quecksilber einzuführen.

7. FINANZIERUNG DER FOLGELASTEN SICHERN Um die Finanzierung aller Rekultivierungs- und Folgelasten nach Beendigung der Tagebaue zu sichern, wollen wir die in den Unternehmen dafür bestimmten Rückstellungen in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung sicherstellen.

8. STRUKTURWANDEL GESTALTEN Der Kohleausstieg wird in den betroffenen Regionen einen gravierenden Wandel mit sich bringen und muss aktiv gestaltet werden. Deshalb richten Bund und betroffene Länder einen Fonds zur Gestaltung des Strukturwandels und zur Vermeidung sozialer Härtefälle ein.

9. EMISSIONSHANDEL IN GANG BRINGEN Die überschüssigen zwei Milliarden CO2-Zertifikate sowie die durch den Kohleausstieg zusätzlich frei werdenden Zertifikate müssen vom Markt genommen werden. Zudem führen wir einen CO2-Mindestpreis ein.

10. WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITISCHE ABSICHERUNG Mittelfristig gilt es, einkommensschwache Haushalte sowie im internationalen Wettbewerb stehende stromintensive Betriebe vor steigenden Stromkosten zu schützen. Das erfordert Anreize für mehr Energieeffizienz sowie neue Einkommensmöglichkeiten durch Lastmanagement."

Quelle: Annalena Baerbock und Oliver Krischer, profil:GRÜN, Das Magazin der Bundestagsfraktion, Nov. 2016; Baerbock ist Sprecherin der GRÜNEN Bundestagsfraktion für Klimapolitik; Krischer ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Er hat uns 2015 in Windeck besucht und in Sachen Rekommunalisierung der Netze sowie Stromerzeugung und -vertrieb beraten.

Ortsverband B'90 / DIE GRÜNEN WINDECK

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