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27.11.23 –
Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember jedes Jahres ist ein von den UN ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet und auch von Deutschland ratifiziert. Zur Überprüfung inwieweit die Ziele der Behindertenrechtkonvention umgesetzt wurde, werden regelmäßig Berichte an die UN abgegeben, die dort einer Prüfung und Bewertung unterzogen werden. Deutschland wurde Ende August 2023 zum zweiten Mal von den UN geprüft: Wie gut wird die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umgesetzt? Wie steht es um die Inklusion in der Schule, der Ausbildung, auf dem Arbeitsmarkt, in der Freizeit? Werden die Rechte in der Justiz, beim Gewaltschutz, in Einrichtungen, Unterkünften für geflüchtete Menschen etc. eingehalten? Der UN-Fachausschuss hat Anfang Oktober seine Bewertung abgegeben. Der Ausschuss ist teilweise heftig besorgt und drängt Bund und Länder in fast 80 Empfehlungen zu weitreichenden Aktivitäten. Blickt man auf die Gemeinde Windeck, so gibt es bei der Umsetzung der UN-BRK noch Luft nach oben. So z.B. beim Internetauftritt der Gemeinde als auch bei den Websites der im Rat vertretenen Parteien sind die Informationen nicht in leichter Sprache aufrufbar. Auch die wenigsten Straßenquerungen sind so ausgestattet, dass Menschen mit Sehbeeinträchtigungen mit Hilfe eines Blindenstockes die Straßen überqueren können.
Positiv hervorzuheben ist das Fest der Windecker Schulen im Mai dieses Jahres. Dort wurden Projekte zum Thema Inklusion und Begegnung im Rahmen des großen, gemeinsamen und inklusiven Sommerfestes präsentiert, was als zukunftsweisendes und ermutigendes Signal für ein inklusives Windeck zu werten ist!
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