Gute Schule 2020

07.10.16 –

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Windeck reicht folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Ratssitzung bzw. im Fachausschuss ein:

Beschlussvorschlag:

Der Rat begrüßt das Vorhaben der rot-grünen Landesregierung, mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unserer Gemeinde Windeck Investitionsmittel in Höhe von rund 1.970.000 € über einen Zeitraum von vier Jahren zukommen zu lassen, die für Investitionen im Bereich der Gebäude- und Anlageninfrastruktur genauso eingesetzt werden können wie für Investitionen in zukunftsfähige (digitale) Schul- und Klassenraumausstattung und für die kein Eigenanteil der Kommune notwendig ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel nicht nur für nötige Gebäude- und Anlagensanierung, sondern ausdrücklich und nennenswert auch im Sinne einer Ertüchtigung für die drängenden Schulentwicklungsaufgaben in Zusammenhang mit Digitalisierung, Inklusion und Flüchtlingsintegration verausgabt werden sollen. Dabei soll sie auch auf das kostenlose Angebot der NRW.Bank, Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unsere Gemeinde durchzuführen, zurückgreifen, sofern dies bei den konkreten Projekten möglich ist.
Ziel soll es sein, spätestens Anfang 2017 ein tragfähiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel schnell abgerufen werden können.

 

Begründung:

Mit dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ unterstützt die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2017-2020 Kommunen bei Investitionsmaßnahmen im schulischen Bereich in Höhe von insgesamt 2 Mrd. €. Dies wird aus Sicht unserer Fraktion ausdrücklich begrüßt.

Diese Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW. Die Förderung erfolgt zu 100%, so dass ein kommunaler Eigenanteil nicht notwendig ist.

Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50% nach der Summe der Schlüsselzuweisung nach dem GFG in den Jahren 2011-2015 und zu 50% nach der Schulpauschale im Jahr 2016, so dass der Gemeinde Windeck voraussichtlich Mittel in Höhe von insgesamt 1.969.692,22 € zustehen.

Förderfähig sind Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Schulgebäuden, Investitionen an Sportanlagen, sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur der Schulen (z.B. in Form von LAN, WLAN bzw. die Beschaffung von Geräten wie Beamer, Whiteboards oder Laptops/PCs).

Die NRW.Bank hat angeboten, entgeltfrei Beratungsmaßnahmen in Form von Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzubieten. Wir halten es für sinnvoll, dass auf dieses Angebot zurückgegriffen wird.

Darüber hinaus stehen für die Förderung der Digitalisierung an Ersatzschulen landesweit weitere 70 Mio. € zur Verfügung. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, halten wir es für notwendig, dass die Verwaltung zeitnah ein Gesamtkonzept für die Gemeinde Windeck erstellt, bei dem die einzelnen Schulen miteinbezogen werden sollen.

Für die Fraktion: Thomas Ritzer

 

 

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