„Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“

28.04.21 –

So lautet das Motto zum diesjährigen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai. Dies ist in Anbetracht der Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Corona Pandemie besonders wichtig. Mit dem Motto werden alle Menschen aufgefordert sich mit dem Thema Behinderung auseinanderzusetzen. Hierbei geht es insbesondere darum auf den Anspruch der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen.

Wann gelten Menschen als behindert? Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Wer ist davon betroffen? In Deutschland leben lt. Statistik 7,9 Millionen Menschen mit Behinderung unterschiedlichster Art, also 9,5 % der Gesamtbevölkerung.

Eine Vielzahl von nationalen Gesetzen wie z. B. das Bundesteilhabegesetz oder das Teilhabestärkungsgesetz aber auch internationale Regelungen wie die UN-Behindertenkonvention bemühen sich die Rechte auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Leider bleibt festzustellen, dass dieses Ziel noch lange nicht erfüllt ist. So hat z. B.  nur jeder dritte Mensch mit Behinderung einen Arbeitsplatz. Ein Viertel aller Unternehmen beschäftigen keine Menschen mit Behinderungen, obwohl ab einer Betriebsgröße von 20 Beschäftigten ein Arbeitsplatz für diesen Personenkreis vorzusehen ist. Aus diesem Grund fordert der Sozialverband Deutschland eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe von 5 auf 6% bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht.

Die Fraktion Die Grünen im Bundestag stellt aktuell fest:

  • Deutschland ist vom Ziel der gleichberechtigten Teilhabe für behinderte Menschen immer noch weit entfernt.
  • Die große Koalition korrigiert mit dem Teilhabestärkungsgesetz ein weiteres Mal nur Details.
  • Es sind aber Korrekturen notwendig, die behinderten Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglichen. Hierzu liegen Vorschläge vor.

Insbesondere die Corona Pandemie hat wie unter einem Brennglas deutlich gemacht, dass für Menschen mit Behinderungen inklusive Lösungen bei Hilfebedürftigkeit notwendig sind. Ein Leben und Wohnen isoliert in einem Wohnheim auf engstem Raum mit anderen Bewohner*innen ist nicht inklusiv und neben anderen Aspekten dem fachgerechten Umgang mit der Pandemie nicht angemessen. Inklusive Lösungen setzen auf eine Bereitschaft der Gesellschaft auf, entsprechende strukturellen Verbesserungen z.B. barrierefreie Zugänge zu Gebäuden oder Websites vorzusehen usw.. Aber auch Änderungen in der Haltung der sogenannten Normalbevölkerung gegenüber Menschen mit Behinderungen sind dringend erforderlich.

Gemäß der Expertenmeinung „Nur Bürger*innen können Bürger*innen integrieren“ sind wir alle aufgefordert Vorurteilsbarrieren in unseren Köpfen zu überwinden und somit unsere Gesellschaft inklusiv zu gestalten, deshalb: „Deine Stimme für Inklusion – mach mit!“

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