Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Gemeinde Windeck bittet, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen und stellt hierzu nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Windeck wird keine sogenannte „Bezahlkarte“ für Geflüchtete einführen und auf kommunaler Ebene alle Spielräume nutzen, um eine Einführung zu verhindern.
Da im Rhein-Sieg-Kreis eine einheitliche Regelung angestrebt wird, fordern wir darüber hinaus die Verwaltung der Gemeinde Windeck auf, sich im gesamten Rhein-Sieg-Kreis gegen die Einführung der „Bezahlkarte“ einzusetzen, damit Beziehende nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im gesamten Rhein-Sieg-Kreis die gleichen Lebensbedingungen vorfinden.
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich im Januar 2024 dem Länder-Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen angeschlossen.
Wir, Bündnis 80/ Die Grünen in Windeck bedauern diesen Schritt.
Bezugnehmend zu dem Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW (https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/Sozialleistungen/2024_03_05_positionspapier_bezahlkarte.pdf) fordern wir, von der Einführung der Bezahlkarte in unserer Gemeinde abzusehen und sich auch gegen die Einrichtung einer solchen Karte im gesamten Rhein-Sieg-Kreis einzusetzen.
Der Rat der Gemeinde Windeck hat sich dem Städtebund „Sicherer Hafen“ im Jahr 2022 angeschlossen. Wir solidarisieren uns mit Menschen auf der Flucht und sind bestrebt, dass Geflüchtete in unserer Gemeinde unter angemessenen Rahmenbedingungen leben können.
Die Idee der Bezahlkarte basiert auf grundsätzlichem Misstrauen und Vorurteilen gegenüber Asylbewerber*innen. Der Vorwurf der systematischen Zweckentfremdung der Barleistungen (bspw. durch Überweisungen in Heimatländer) lässt sich wissenschaftlich nicht erhärten. Auch fahrlässiger Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln lässt sich nicht beobachten. Grundsätzlich gilt für Asylbewerber*innen das Gleiche wie für alle Menschen in Armut: nirgendwo ist ein effizienterer Umgang mit Geld zu beobachten.
Als weitere Begründung für die Einführung der Karte werden immer wieder die sogenannten Pull-Faktoren angeführt. Menschen fliehen vor Krisen, Krieg oder Verfolgung, allen voran aus Syrien, Afghanistan oder der Türkei (vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-april-2024.pdf. Es gibt keine sachlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung zur Flucht dadurch beeinflusst wird, ob es im Aufnahmeland Geld, Gutscheine oder Bezahlkarten zum Überleben gibt. Es existieren auch keine Belege dafür, dass eine Sachleistungsversorgung und ein Absenken der Sozialleistungen zu weniger Geflüchteten führen. „Die Diskussion um die Bezahlkarte stellt einen scheinbaren Zusammenhang von Migration und hohen Sozialleistungen her. Ein Zusammenhang, der bei näherer Betrachtung wissenschaftlich nicht belegt werden kann.“ Dr. Noa K. Ha, Wissenschaftliche Geschäftsführerin des DeZIM-Instituts (https://www.dezim-institut.de/aktuelles/beitraege-des-dezim-zur-bezahlkarte-fuer-gefluechtete/ am 08.05.2024).
Als Argument für die Bezahlkarte wird auch oft die Vereinfachung von Auszahlungen der Leistungen für die Kommunen genannt. Auch könne eine Bezahlkarte im Sinne einer Girocard auch für Geflüchtete selbst eine Vereinfachung darstellen. Dies setzt allerdings voraus, dass es eine uneingeschränkte Nutzbarkeit gewährleistet ist und die Karte auch optisch nicht von einer Girocard zu unterscheiden ist. Im medialen Diskurs, auf Bundesebene sowie in NRW sind wir von dieser Ausführung jedoch weit entfernt.
Menschen im Bezug von Asylbewerberleistungen soll mit der Bezahlkarte die Möglichkeit genommen werden, selbstständig Überweisungen zu tätigen. Da die Bezahlkarte auf einer virtuellen IBAN basieren soll, könnte in diesem Fall auch die Verwaltung keine sonstigen Überweisungen an die Nutzer*innen tätigen. Es ist fraglich, ob die Einführung dieser „Bezahlkarte“ eine Erleichterung für die bereits jetzt schon völlig ausgelastete Verwaltung darstellen kann.
Derzeit ist es völlig unklar, wer für das Management der Karte z.B. im Hinblick auf Verlust, Sperrung, Technikfragen und Missbrauchsmeldungen zuständig sein wird. Bei der bereits herrschenden Auslastung der kommunalen Verwaltung ist die Bewältigung dieser Aufgaben für die Kommune nicht ohne zusätzlichen Aufwand leistbar.
Der Einsatz der Bezahlkarte soll mit einer einschlägigen Reduzierung des zur Verfügung gestellten Bargeldbetrags einhergehen. Besitzer*innen sollen nicht mehr frei über Bargeld verfügen können und müssen ihr Taschengeld noch besser einteilen und planen. Es ist absehbar, dass dies im Alltag zu diversen Engpässen für die Nutzer*innen führen wird, besonders bei Käufen in Second-Hand-Läden, Flohmärkten etc., worauf viele der Geflüchteten dringend angewiesen sind.
Es ist der Auftrag der Sozialbehörden, Menschen in Notsituationen, insbesondere in Fragen rund um ihre Liquidität, zu unterstützen.
Aus all diesen Gründen sollte die Bezahlkarte grundsätzlich, aber auch insbesondere in der Gemeinde Windeck abgelehnt werden.
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