10.02.20

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Gauß,

für die nächsten zuständigen Ausschuss oder die Ratssitzung stellen wir im Benehmen mit CDU und FDP folgenden Antrag:

Der Gemeinderat von Windeck beschließt:

Bei der zukünftigen Erarbeitung und Änderung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Windeck werden folgende Inhalte an die heute notwendigen Belange von Klimaschutz und der Verhinderung von Flächenversiegelung aufgenommen:

• Die Mehrgeschossigkeit von Wohnbauten ist einer Eingeschossigkeit vorzuziehen. Für die Planbereiche wird eine maximale Firsthöhe angegeben, die auch eine Zweigeschossigkeit ermöglicht. Ziel ist eine Innerortsverdichtung.

• Die Festlegung der Dachneigung soll entfallen, damit die Dachflächen für die solare Energiegewinnung optimale Neigung und Ausrichtung haben.

Begründung:

In den Bebauungsplänen Langenberg 1/26 und Werfen-Hohnsiefen 3/16 ist jeweils eine eingeschossige Bauweise vorgeschrieben. Dadurch zwingt die Gemeinde Bauwillige, sich nicht klimagerecht zu verhalten. Beide Bebauungsplangebiete liegen im Ort bzw. am Ortsrand direkt benachbart zu gewachsenen Ortsteilen mit ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden. Im Sinne einer ökologischen und klimagerechten Bauleitplanung wäre es sicher am einfachsten, für Gebäude im Planbereich eine maximale Firsthöhe anzugeben, die auch eine Zweigeschossigkeit ermöglicht. So wäre auch eine Anpassung an die in der dörflichen Struktur vorhandene Bauweise erreicht. Die Mehrgeschossigkeit führt zu einer deutlichen Verringerung der Flächenversiegelung und zu einer CO2 Einsparung durch effizienteres Heizen. Die Festlegung der Dachneigung sollte entfallen. So können Bauleute ihrer Verpflichtung, regenerative Energie zu nutzen, leichter nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen für die Fraktionen,

Thomas Ritzer

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