11.06.19

Sehr geehrter Herr Dr. Grothus,

die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat folgende Anfrage:

• Was sind die Ergebnisse der nun drei Jahre andauernden Prüfung der Verwaltung bezüglich unseres Antrags „Pestizidfreie Gemeinde Windeck“?

• Warum werden vor dem Hintergrund und dem einstimmigen Beschluss unseres Antrages Sondergenehmigungen zur Ausbringung von Herbiziden angefragt und Herbizide auch auf den öffentlichen Flächen der Gemeinde weiter verwendet?

• Welche Pestizide werden in der Gemeinde Windeck weiterhin eingesetzt und wofür mussten in den letzten Jahren Genehmigungen erteilt werden?

Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.05.2016 einstimmig den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen begrüßt, schrittweise bei kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Die Prüfung der Verwaltung zieht sich nun schon über drei Jahre hin. Gerade vor diesem Hintergrund und der Gefährdung unserer biologischen Vielfalt müssen wir uns fragen, warum es weiterhin zur Ausbringung von Pestiziden auf öffentlichen Flächen der Gemeinde Windeck kommt? Auch wenn der Wirkstoff Glyphosat nicht mehr zum Einsatz kommt, handelt es sich im konkreten Fall im Dattenfelder Park um ein Herbizid, dessen Anwendung unmittelbar an oberirdischen Gewässern nicht zulässig ist (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Die Pflege öffentlicher Flächen ist mit alternativen Verfahren ohne den Einsatz von Pestiziden möglich. Die Pflichten der Kommune müssen dadurch nicht vernachlässigt werden. Dies zeigen mittlerweile zahlreiche pestizidfreie Kommunen.

Hier noch einmal unsere Forderungen aus dem Antrag „Pestizidfreie Gemeinde Windeck“:

Der Gemeinderat von Windeck beschließt, dass die Gemeinde Windeck sich dafür einsetzt:

• auf allen kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Da ein vollständiger Verzicht meist erst nach und nach umgesetzt werden kann, wird zu Beginn insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, Schulen, Kindergärten und Friedhöfen auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet.

• private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht zu verpflichten.

• der Bevölkerung die neuen Maßnahmen durch Öffentlichkeitsarbeit näher zu bringen, um Beschwerden wegen angeblich „schlecht gepflegter“ Flächen zuvorzukommen.

Mit freundlichen Grüßen für die Fraktion,

Thomas Ritzer

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