Planfeststellungsverfahren Köln/Bonn

17.11.17 –

Sie wollen nicht noch mehr Fluglärm? - Diese Möglichkeiten haben Sie!

Das Planfeststellungsverfahren ist für den Flughafen das erste dieser Art und wurde letztlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum sogenannten Vorfeld A erzwungen, das die Errichtung von Abstellplätzen ohne ein solches Verfahren als rechtswidrig einstufte. Er muss nun alle Vorhaben, in diesem u.a. Fall eine zusätzliche Cargohalle, ein Parkhausneubau, ein neues Hotel sowie Änderungen bei der Verkehrsführung, dem Planfeststellungsverfahren unterziehen. Insbesondere bezüglich der Cargohalle spricht der Flughafen selber von zusätzlichen 2.000 Flügen pro Jahr. Bis zum 5.12.2017 sind die Planfeststellungsunterlagen des Flughafens im Internet einzusehen, bis zum 19.12. können Eingaben vorgenommen werden. Die Antragsunterlagen des Flughafens können Sie auch auf der Homepage des Landesverkehrsministeriums einsehen.

Wenn Sie wollen, dass Ihre Einwendungen / Stellungnahmen gewertet werden, müssen diese spätestens bis zum 19.12.17 bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 (Luftverkehr), Postfach 300865 in 40408 Düsseldorf eingegangen sein und sich auf das Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV FKB beziehen. Emails werden nicht berücksichtigt, es müssen Briefe sein, am besten Einschreiben!

Neben den Städten Lohmar und Siegburg bereitet auch die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn eine umfangreiche Stellungnahme vor. Die Lärmschutzgemeinschaft hat schon jetzt ein Musterschreiben aufgelegt (hier der Link ), das einige grundsätzliche Einwendungen auf sieben Seiten auflistet und sich den Stellungnahmen der Lärmschutzgemeinschaft und des BUND bezieht.

 

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