Stellungnahme der Fluglärmkommission

17.01.18 –

Keine Erweiterung ohne Lärmminderungskonzept!

Flugreisen sind das Schlimmste, was wir dem Klima als einzelner Mensch legal antun können, sagt der Nachhaltigkeitsforscher Prof. Niko Paech. Aber neben der Klimaproblematik hat das Fliegen auch noch andere negative Folgen, unter denen auch viele WindeckerInnen erheblich leiden. Die Fluglärmkommission (FLK) am Flughafen Köln/Bonn hat kürzlich ihre Stellungnahme zum Planfeststellungsantrag des Flughafens beschlossen und dem Landesverkehrsministerium als Genehmigungsbehörde damit einige Hausaufgaben für deren Abwägungsentscheidung gestellt. Hier ein Auszug aus der Presseerklärung:

Claudia Wieja, Vorsitzende der FLK Köln/Bonn: "Die Mehrheit der FLK hat dafür gestimmt, den begehrten Planfeststellungsbeschluss des Flughafens abzulehnen. Sollte das Landesverkehrsministerium zu einer anderen Entscheidung kommen, hat sich eine deutliche Mehrheit der FLK dafür ausgesprochen hat, dass es einen Planfeststellungsbeschluss nur geben darf, wenn der Flughafen endlich ein Lärmminderungskonzept, das diesen Namen auch verdient, vorlegt und umsetzt. Hinzu kommt, dass die Mitglieder der FLK fordern, dass alle Erweiterungen der letzten Jahre, die ohne Planfeststellungsverfahren umgesetzt wurden, nun auch mit in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen werden und nicht einfach als "Vorbelastung" bei der Prüfung der Folgen unberücksichtigt bleiben. Außerdem betont die FLK noch einmal ausdrücklich die Forderung, dass endlich die Beschlüsse des Landtages und der FLK zur Einführung eines Passagiernachtflugverbotes umgesetzt werden! Ohne die Berücksichtigung dieser Forderungen darf es jedenfalls keine Genehmigung der Flughafenpläne geben!"

Hintergrund:

Nachdem es dem Flughafen über Jahrzehnte gelungen war, ohne Planfeststellungsverfahren viele bauliche Erweiterungen durchzusetzen, muss er nun wegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum sogenannten Vorfeld A das erste Mal in seiner Geschichte ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Dies gilt für alle relevanten Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände. Der Flughafen beantragt insbesondere eine zusätzliche Cargohalle, einen Ausbau von Abstellpositionen für Flugzeuge, einen Parkhausneubau, den Neubau eines Konferenzzentrums, ein neues Hotel sowie Änderungen bei der Verkehrsführung. In den nun vorgelegten Planunterlagen behauptet der Flughafen, dass durch den geplanten Ausbau nicht mehr Flugbewegungen entstehen. Dies wird von der FLK und vielen Kommunen rund um den Flughafen völlig anders gesehen.

Vor diesem Hintergrund hat die FLK heute beschlossen:

Die Fluglärmkommission am Flughafen Köln/Bonn (FLK CGN) stellt zum Planfeststellungsantrag (PFA) fest:

  1. Im Antrag selbst wird davon ausgegangen, dass der in Zukunft bis 2030 (Prognosejahr) zu erwartende Verkehr (Passage & Fracht) auch ohne die im PFA genannten Objekte abgewickelt werden kann.
  2. Wenn auch ohne tragfähige Begründungen nennt das Prognose-Gutachten für 2030 fast die gleiche Flugbewegungszahl, die u.a. im Jahr 2005 mit 154.594 bereits schon einmal erreicht wurde.

Um die gesamten Auswirkungen der beantragten Änderungen zutreffend einordnen zu können, müssen hier nicht allein die Umweltauswirkungen des Änderungsvorhabens, sondern auch die bislang nicht ermittelten Auswirkungen des genehmigten Flughafenbestandes bzw. des Flugbetriebes untersucht werden. Bezogen auf die Schutzgüter Boden- und Fluglärm zählen dazu ausdrücklich auch frühere Vorfelderweiterungen, geschaffene Stellflächen, Rollwege und Gebäude.

Die FLK fordert und beantragt bei der Genehmigungsbehörde zum Planfeststellungsantrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB):

  • Der begehrte Planfeststellungsbeschluss ist abzulehnen.
  • Für den Fall, dass dem nicht gefolgt wird, wird hilfsweise beantragt:
  1. Der FKB ist aufzugeben, vor einer Entscheidung über den begehrten Planfeststellungsbeschluss im Rahmen einer UVP die bislang nicht ermittelten Auswirkungen des genehmigten Flughafenbestandes bzw. des Flugbetriebes untersuchen zu lassen.
  2. Zur Lärmminderung ein Passagiernachtflugverbot mindestens zwischen 0:00 und 5:00 Uhr festzusetzen.
  3. Zumindest sind alle zusätzlichen Stellplätze für Luftfahrzeuge abzulehnen, bzw. ist festzuschreiben, dass diese nicht für zusätzliche Passagierflüge zwischen 0:00 und 5:00 Uhr genutzt werden dürfen.
  4. Darüberhinaus muss das Lärmminderungskonzept mit der Lärmaktionsplanung der Kommunen verzahnt werden, so dass eine Gesamtlärmbetrachtung erfolgen kann.

Die gesamte Pressemitteilung der Fluglärmkommission finden Sie hier

Ortsverband und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Windeck

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